1. Eine Revision kann auf die Verletzung von Landesrecht (KiStG Hmb) gestützt werden, wenn das maßgebliche Abgabengesetz die Vorschriften der FGO für entsprechend anwendbar erklärt.
2. Ein Nachforderungsbescheid ist inhaltlich unbestimmt und deshalb nichtig, wenn er die festgesetzte Steuer ihrer Art nach nicht bezeichnet.
3. Die Festsetzung einer Kirchensteuer ist nur dann ihrer Art nach hinreichend bestimmt, wenn sich aus dem Steuerbescheid ergibt, für welche Konfessionszugehörigkeit Kirchensteuer erhoben wird.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1986 II Seite 42 BFHE S. 7 Nr. 145, FAAAA-97614
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.