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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 8 AL 1447/24

Gesetze: SGB III § 56 Abs. 1; SGB III § 57 Abs. 1; BbiG § 34 Abs. 1 S. 2; BbiG § 35 Abs. 1; BbiG § 36 Abs. 1 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die für die Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe erforderliche Förderungsfähigkeit der Berufsausbildung setzt voraus, dass im Anwendungsbereich des Berufsbildungsgesetzes der Berufsausbildungsvertrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen ist.

2. Die zu § 40 Abs. 1 Satz 1 AFG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. a AusbFöAnO (bis ) und § 60 Abs. 1 SGB III (bis ) entwickelte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Förderungsfähigkeit einer Berufsausbildung gilt auch für die Auslegung des § 57 Abs. 1 SGB III in den seit geltenden Normfassungen.

Fundstelle(n):
LAAAJ-85558

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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 18.10.2024 - L 8 AL 1447/24

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