[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 138Die
Gründe für einen Wegzug aus Deutschland sind mannigfaltig: Auf der einen Seite
zieht es Steuerpflichtige im Alter in wärmere Regionen; auf der anderen Seite
studieren junge Erwachsene an ausländischen Fakultäten. Die persönliche
Lebenssituation prägt den Wunsch von Gesellschaftern in das Ausland zu
verziehen. In Fällen, in denen eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft
besteht, torpediert ggf. die Wegzugsbesteuerung den geplanten
Auslandsaufenthalt.
.
I. Stundungs- und Widerrufsregelungen
[i]Die effektive Besteuerung beträgt bis zu
30 %Die Konsequenzen einer Wegzugsbesteuerung sind weitreichend,
da die Finanzverwaltung in solchen Konstellationen eine fiktive Veräußerung der
Beteiligung an der Kapitalgesellschaft unterstellt, was an der Grenze mit einer
effektiven Besteuerung von ca. 30 % belegt wird. Mithin obliegt es dem
Wegziehenden, kluge Gestaltungen zu wählen, die das Besteuerungsrecht auch nach
einem Wegzug nach Deutschland allokieren und damit eine Wegzugsbesteuerung
obsolet werden lassen.
In einigen Fällen werden solche Gestaltungen jedoch nicht
zielführend sein, so dass letztlich eine Wegzugsbesteuerung in Kauf genommen
werden muss...
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