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BFH Urteil v. - VII R 70/84 BStBl 1986 II S. 103

Gesetze: DVStB § 20 Abs. 4StBerG § 158

Leitsatz

1. Einwendungen gegen den Ablauf der schriftlichen Steuerberater-(Steuerbevollmächtigten-)Prüfung wegen Störungen, die durch äußere Einwirkungen - z. B. Lärm, Ausfall der Heizung - verursacht sind, können nur bis zum Ende der Bearbeitungszeit der jeweiligen Aufsichtsarbeit geltend gemacht werden (Änderung der Rechtslage).

2. Die Bestimmung der Rügefrist (1.) in § 20 Abs. 4 DVStB ist durch die Ermächtigung in § 158 Nr. 1 Buchst. b StBerG gedeckt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 103
BFHE S. 516 Nr. 144,
QAAAA-97606

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BFH, Urteil v. 29.10.1985 - VII R 70/84

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