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NaRp 3/2025

Nachhaltigkeitsberichterstattung | Ergänzung der FAQ zur verspäteten Umsetzung der CSRD (IDW)

Hintergrund: Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung extern inhaltlich prüfen lassen, beauftragen mitunter die Prüfung einzelner Angaben mit hinreichender, im Übrigen aber mit begrenzter Sicherheit. Eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit dieser ausgewählten Angaben erfüllt zugleich die Anforderungen an eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit und entspricht nach dem Erwägungsgrund 60 der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) damit den Anforderungen der CSRD an die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Folgende Ergänzungen nahm das IDW vor:

  • Der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) hat ein Muster für einen Prüfungsvermerk über eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter und h...

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

NWB Nachhaltigkeit und Reporting