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Einkommensteuer | Forderungsverzicht mit Besserungsabrede eines GmbH-Gesellschafters
Erklärt ein wesentlich beteiligter GmbH-Gesellschafter, der der GmbH ab ein Darlehen gewährt hat, das anschließend an Wert verloren hat, einen Forderungsverzicht mit Besserungsabrede, kann er den sich daraus ergebenden Verlust seiner Kapitalforderung wie folgt steuerlich geltend machen:
Der im Zeitpunkt des Verzichts noch werthaltige Teil der Forderung stellt eine verdeckte Einlage dar, die nach § 17 Abs. 2a Satz 3 Nr. 1 EStG bei Aufgabe oder Veräußerung der GmbH-Beteiligung mit 60 % nach dem Teileinkünfteverfahren berücksichtigt wird.
Der im Zeitpunkt des Verzichts wertlose Teil wird bereits im Zeitpunkt des Verzichts als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 2 EStG berücksichtigt. Der Verlust wird nicht erst dann b...