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BFH 19.11.2024 VIII R 8/22, StuB 4/2025 S. 154

Einkommensteuer | Forderungsverzicht eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft gegen Besserungsschein

(1) Der Verlust aus einem auflösend bedingten Forderungsverzicht ist bereits im Zeitpunkt des Verzichts zu berücksichtigen und nicht erst, wenn feststeht, dass die auflösende Bedingung nicht mehr eintreten wird (Anschluss an , NWB BAAAG-98241, BStBl 2019 II S. 34). (2) Die Anschaffungskosten der Darlehensforderung, auf die unter Besserungsvorbehalt verzichtet worden ist, sind nicht, auch nicht anteilig, der Besserungsanwartschaft zuzuordnen. (3) Bei der Prüfung, ob die im Anwendungsbereich der Abgeltungsteuer anzunehmende Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht im Einzelfall widerlegt ist, ist eine Gesamtbetrachtung von Gesellschafterdarlehen und Gesellschafterbeteiligung vorzunehmen (Anschluss an , NWB XAAAJ-46784, BFHE 280 S. 53...

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