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NaRp Nr. 3 vom Seite 74

Auswirkungen von EU-Änderungsrichtlinien auf den Anwendungsbereich der EU-Taxonomie-Verordnung

So wirkt die „Änderung der Änderung“

Prof. Dr. Florian Follert und Prof. Dr. Markus Widmann

Der vorliegende Beitrag diskutiert die durch das Nebeneinander verschiedener europäischer Rechtsakte entstandene Komplexität am Beispiel des Anwenderkreises der EU-Taxonomie-Verordnung. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, ob die Nichtumsetzung der CSRD in nationales Recht für deutsche Unternehmen Auswirkungen auf die Berichtspflicht hinsichtlich der Klassifizierung ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten gemäß der Taxonomie-Verordnung hat. Die im Rahmen des europäischen Sekundärrechts notwendige Differenzierung in Verordnungen und Richtlinien schafft hier Klarheit, sodass im Ergebnis festgehalten werden kann, dass die Verzögerung der CSRD-Umsetzung zwar die Unsicherheit hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und ihrer Prüfung erhöht, für die Anwendung der Taxonomie-Verordnung jedoch rechtstechnisch ohne Belang ist. Im Ergebnis erweitert sich dadurch der Anwendungskreis der hierzu verpflichteten Unternehmen, wie ursprünglich vom europäischen Gesetzgeber vorgesehen.

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