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NWB Nr. 8 vom Seite 484

JStG 2024: Überblick über die wichtigsten Änderungen im KStG, GewStG, UmwStG und weiteren Gesetzen

Ralf Hörster

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 500Am hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 in der vom Deutschen Bundestag am beschlossenen Fassung zugestimmt. Das JStG 2024 wurde am im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl 2024 I Nr. 387). Die Änderungen des KStG, GewStG, UmwStG sowie weiterer Gesetze betreffen schwerpunktmäßig Klarstellungen, die Umsetzung verfassungsrechtlicher Vorgaben und Reaktionen auf die BFH-Rechtsprechung, unter anderem:

I. Körperschaftsteuer

[i]Verzicht auf FeststellungAbweichend von der bisherigen Handhabung ist künftig in allen Umwandlungsfällen auch dann keine Anfangsfeststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 Abs. 2 Satz 3 KStG durchzuführen, wenn die übernehmende Körperschaft dadurch neu entsteht. Auch bei grenzüberschreitenden Hereinumwandlungen entfällt das Verfahren zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei der übertragenden Körperschaft (Aufhebung von § 29 Abs. 6 Satz 2 KStG).

[i]Mehr- und Minderabführungen ...Im neuen § 27 Abs. 6 Satz 3 KStG ist gesetzlich festgeschrieben worden, dass im Fall der mittelbaren Organschaft die Erhöhung und die Minderung des steuerlichen Einlagekontos der Organgesellschaft aufgrund einer organschaftlich verursachten Minder- oder Mehrabführung – gegebenen...

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