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Online-Nachricht - Donnerstag, 13.02.2025

Statistik | Steuernachlass im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat sich zu Steuernachlässen bei großen Erbschaften und Schenkungen im Rahmen der sog. Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG geäußert (BT-Drucks. 20/14895).

Hintergrund: Überschreitet der Erwerb von begünstigtem Vermögen im Sinne des § 13b Abs. 2 ErbStG die Grenze des § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG von 26 Millionen Euro, ist die auf das begünstigte Vermögen entfallende Steuer auf Antrag des Erwerbers zu erlassen, soweit er nachweist, dass er persönlich nicht in der Lage ist, die Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen im Sinne des Absatzes 2 zu begleichen (§ 28a Abs. 1 Satz 1 ErbStG).

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke bezieht sich die Bundesregierung auf die Auswertung zur Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2021 – 2023 des Statistischen Bundesamtes (Stand: ). Danach wurden in den Jahren 2021 bis 2023 insgesamt 60 Anträge auf Verschonungsbedarfsprüfungen (einschließlich Stiftungen) gestellt (2023: 26, 2022: 24, 2021: 10).

Im Jahr 2023 sind von den insgesamt festgesetzten 26 Steuerfällen von ursprünglich rund 2,135 Milliarden Euro rund 2,127 Milliarden Euro erlassen worden (2022: rund 1,756 Milliarden Euro, Erlass rund 1,427 Milliarden Euro; 2021: rund 480 Millionen Euro, Erlass rund 450 Millionen Euro).

Hinweise:

Eine Aufgliederung der Verschonungsprüfung nach Ländern war nach Regierungsangaben aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich, da diese Rückschlüsse auf Angaben Einzelner zulassen würden und daher vertraulich zu behandeln sind.

Die genauen Zahlen sowie weitere Details können der der BT-Drucks. 20/14895 beigefügten Anlage ("Sonderauswertung zu Steuerfällen mit einer Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG in den Jahren 2021 -2023") entnommen werden.

Quelle: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage mehrerer Abgeordneter der Gruppe Die Linke, BT-Drucks. 20/14895 v. (il)

Fundstelle(n):
UAAAJ-85208