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Online-Nachricht - Donnerstag, 13.02.2025

Kassen | Bewertung der Bonpflicht (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat sich zur Frage geäußert, wie sie die Belegausgabepflicht bewertet, und welche Maßnahmen hieraus folgen sollten (BT-Drucks. 20/14810).

Hierzu führt die Parlamentarische Staatssekretärin Sarah Ryglewski weiter aus:

Zur wirksamen Bekämpfung von Steuerhinterziehung ist grundsätzlich sowohl die verpflichtende Ausstattung elektronischer Aufzeichnungssysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) als auch die Belegausgabepflicht notwendig. Die Belegausgabepflicht dient dabei der Stärkung der Transparenz und einer effizienten Überprüfung der steuerlichen Aufzeichnungen durch die Finanzverwaltung. Aufgrund des Zusammenwirkens von TSE und Belegausgabepflicht ist für die Finanzverwaltung leichter nachprüfbar, ob der Geschäftsvorfall einzeln festgehalten und aufgezeichnet wurde, sowie ob der Geschäftsvorfall die TSE durchlaufen hat.

Nur durch das Zusammenspiel der Belegausgabepflicht und der Absicherung durch die TSE konnte durch die Finanzverwaltung festgestellt werden, dass Manipulationen vorgenommen wurden. So konnte aufgedeckt werden, dass ein Kassenhersteller durch Manipulationen an dem System es ermöglicht hat, die TSE in bestimmten Fällen zu umgehen. Ohne die Belegausgabepflicht, wäre die Aufdeckung dieser betrügerischen Manipulationen deutlich erschwert gewesen. Im Jahr 2025 wird das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen evaluiert. Dabei soll das Zusammenspiel aller Maßnahmen, die mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen eingeführt worden sind, untersucht und beurteilt werden. Hierzu werden u. a. Wirkungsweise, Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Praktikabilität der Belegausgabepflicht untersucht.

Der Gesetzgeber hat bereits ausdrücklich elektronische Lösungen zur Belegausgabe anstelle eines Papierbeleges zugelassen und auch keine Vorgaben gemacht, wie ein elektronischer Beleg zur Verfügung gestellt werden muss

Quelle: Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Manfred Todtenhausen (FDP) v. , BT-Drucks. 20/14810 S. 19 (il)

Fundstelle(n):
KAAAJ-85207