Gesetze: AO § 213 Abs. 1AO § 215 Abs. 2 Nr. 2AO § 218 Abs. 2FGO §§ 42, 120 Abs. 2 S. 2KStG (1965) § 9 Abs. 1
Leitsatz
1. Weicht ein FG in seinem Urteil ausdrücklich von der bisherigen Rechtsprechung des BFH ab und will der Revisionskläger mit der Revision nur diese Abweichung rügen, so reicht es als Revisionsbegründung aus, wenn der Revisionskläger die Abweichung darstellt und erklärt, er schließe sich der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung an.
2. Ist eine Kapitalgesellschaft über eine KG an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt, so ist über die Steuerbefreiung von Gewinnanteilen gemäß § 9 Abs. 1 KStG (1965) im Gewinnfeststellungsverfahren der KG zu entscheiden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1985 II Seite 523 BFHE S. 40 Nr. 144, IAAAA-97545
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