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Schenkungsteuer | Berechnung des Verwaltungsvermögens im Rahmen der Verbundsvermögensaufstellung (FG)
Werden Anteile einer an einer
Personengesellschaft als Kommanditistin beteiligten GmbH durch eine Schenkung
übertragen, so ist im Rahmen der Verbundsvermögensaufstellung
(§ 13b Abs.
9 Satz 2 ErbStG) das Verwaltungsvermögen (Finanzmittel und
junge Finanzmittel) nicht nach der quotalen Beteiligung der GmbH an der
Personengesellschaft zuzurechnen, sondern nach dem Wert der Beteiligung des
Gesellschafters am Gesamthandsvermögen zum gemeinen Wert des
Gesamthandsvermögens (§ 97 Absatz 1a Nr. 1 BewG) der Gesellschaft
(; Revision
zugelassen).
Hintergrund: Gehören zum begünstigungsfähigen Vermögen im Sinne des § 13b Abs. 1 Nrn. 2 und 3 unmittelbar oder mittelbar Beteiligungen an Personengesellschaften oder Beteiligungen an entsprechenden Gesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitu...