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Märzklausel
Die Märzklausel ist eine wichtige Regelung im Sozialversicherungsrecht. Dieser Beitrag bietet einen kurzen Überblick über die Definition der Märzklausel, ihre Anwendungsbereiche sowie ihre sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten. Anhand von Beispielen wird die praktische Relevanz der Märzklausel verdeutlicht.
Die Märzklausel ist in § 23a Abs. 4 SGB IV geregelt. Sie spielt eine wichtige Rolle im Sozialversicherungsrecht. Denn einmalige Sonderzahlungen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. März ausgezahlt werden, müssen unter bestimmten Voraussetzungen dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres zugeordnet werden.
Die Märzklausel gilt ausschließlich für Einmalzahlungen. Sie greift in folgenden Fällen:
Die Zahlung gehört zum Vorjahr und wird im ersten Quartal des Folgejahres ausgezahlt.
Die Zahlung übersteigt zusammen mit dem laufenden Entgelt die anteilige Beitragsbemessungsgrenze des laufenden Jahres.
Die Zahlung ist im aktuellen Monat nicht vollständig beitragspflichtig.
Die Märzklausel beeinflusst die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Sie gilt für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Einmalzahlungen, die de...