1. Schaltet eine ausländische Stiftung zwei ausländische Kapitalgesellschaften ein, um im Inland ein Geschäftsgrundstück zu erwerben und zu verpachten, so kann die Zwischenschaltung der Kapitalgesellschaften mißbräuchlich i.S. des § 42 AO 1977 sein.
2. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1977 findet auch auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Anwendung, die eine beschränkt steuerpflichtige ausländische Kapitalgesellschaft erzielt.
3. Die Rechtsprechung zu Darlehensgewährungen zwischen nahen Angehörigen kann jedenfalls dann nicht auf Darlehen zwischen miteinander verbundenen Unternehmen übertragen werden, wenn das Darlehen von einem beherrschenden Gesellschafter an eine Kapitalgesellschaft gewährt wird.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 1995 S. 1126 BB 1995 S. 1174 BFH/NV 1995 S. 52 Nr. 7 BFHE S. 571 Nr. 176 DB 1995 S. 1312 DStZ 1995 S. 505 NJW 1995 S. 2375 LAAAA-97531
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