Immobilien klug vererben
2. Aufl. 2025
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Vorwort
Seit dem Erscheinen der ersten Auflage mussten sich rechtliche und steuerliche Berater mit einigen Gesetzesänderungen auseinandersetzen, die die steuerliche Behandlung von Immobilien bzw. Immobilientransaktionen betrafen. An erster Stelle sei dabei an das zu Beginn des Jahres 2024 in Kraft getretene „MoPeG“, das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, genannt, das insbesondere die Ausstattung und anschließende Übertragen von Kommanditanteilen an Immobilien-Personengesellschaften auf die nächste Generation überschattete: Erst seit Verkündung des Jahressteuergesetzes 2024 besteht Gewissheit, dass vor dem getätigte Einlagen in Form von Immobilien in die Familiengesellschaft mit anschließender Reduzierung der Beteiligungsquote des einlegenden Elternteils bei diesem keine rückwirkende Grunderwerbsteuer auslösen, falls die Personengesellschaft ab 2027 grunderwerbsteuerlich als intransparentes Gebilde anzusehen sein sollte.
Des Weiteren leisteten sich Finanzverwaltung und Rechtsprechung einen kurzweiligen Schlagabtausch zu der Frage, ob die Veräußerung eines Erbteils der Veräußerung des anteiligen Nachlassvermögens gleichstehe. Insbesondere im Rahmen de...