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RENO Nr. 3 vom Seite 14

Gleitzonenbeschäftigungsverhältnisse

Von Susanne Kowalski

Die Berechnung des Nettogehalts ist in Deutschland kompliziert. Das liegt unter anderem an den Ausnahmeregelungen, die bei niedrigen Einkommen gelten. An die sogenannten Minijobs, sie entsprechen einem monatlichen Einkommen von bis zu 556 € im Jahr 2025, schließen sich Gleitzonenbeschäftigungsverhältnisse, auch als Medijobs bezeichnet, unmittelbar an. Die Einkommenshöchstgrenze liegt hier bei 2.000 €. Dieser Beitrag erläutert, warum welche Regelungen im Übergangsbereich im Rahmen der Sozialversicherung gelten.

Aus der Praxis

Mona P. war im Jahr 2024 als Mini-Jobberin in einer niedersächsischen Kanzlei beschäftigt. Ihr monatliches Entgelt betrug 500 €. Da Mona in die Rentenversicherung eingezahlt hat, entsprach das einem Auszahlungsbetrag in Höhe von 482 €. Nun hat sie einen Kita-Platz für ihren kleinen Sohn und möchte mehr arbeiten. Die Kanzlei-Inhaberin hat das monatliche Stundenvolumen ihrer geringfügig Beschäftigten verdreifacht. Das vertraglich vereinbarte Bruttogehalt entspricht jetzt 1.500 €. Am Monatsende bleiben davon rund 1.073 € netto übrig. Der Überweisungsbetrag erscheint der Angestellten sehr niedrig. Sie stellt sich die Frage, ob gegebenenfalls ein Rechenfehler vorlieg...