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Einkommensteuer | Rechtsträgerübergreifende Übertragung stiller Reserven auf die Ermittlung des Kapitalkontos bei der übernehmenden Personengesellschaft (BFH)
Die gesellschafterbezogene und
rechtsträgerübergreifende Übertragung stiller Reserven nach
§ 6b EStG
führt durch die (erfolgsneutrale) Minderung der Anschaffungs- oder
Herstellungskosten des Reinvestitionswirtschaftsguts bei der übernehmenden
Personengesellschaft dazu, dass sich das Kapitalkonto i.S.v.
§ 15a Abs.
1 Satz 1 EStG in Höhe der übertragenen stillen Reserven
reduziert (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG bestimmt, dass der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der KG weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden darf, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht; er darf insoweit auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden....