Prof. Dr.
Maximilian Freyenfeld, Dr. Alena
Kirchinger und Dr. Wolfgang
Eisenberg
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 442Im Zuge
der Wahl von Donald J. Trump zum 47. Präsidenten der Vereinigten Staaten von
Amerika Anfang November 2024 haben Kryptowährungen ein neues Allzeithoch
erreicht. Mit einem Kurs über 100.000 € und einer Marktkapitalisierung
in der Größenordnung von knapp 2 Billionen USD hat der Bitcoin seine große
wirtschaftliche Bedeutung untermauert. Geld mit Kryptowährungen zu verdienen,
ist offenkundig möglich. Während die steuerrechtliche Behandlung der
klassischen Einkünfte – Kursgewinne und Mining – weitgehend geklärt
ist, gibt es etwa bei Einkünften aus Krypto-Lending Unsicherheiten. Dies
unterstreicht ein Verfahren, das aktuell beim FG Köln anhängig ist (Az. 5 K
194/23).
.
Krypto-Lending als Einkünfte aus Kapitalvermögen oder
sonstige Einkünfte?
[i]Ronig, Kapitalvermögen, Grundlagen,
NWB DAAAB-14243Kryptowährungen zu
verleihen und dafür Zinsen (sog. Rewards) zu erhalten, ist eine inzwischen weit
verbreitete Anlagemöglichkeit (vgl. u. a. https://go.nwb.de/rku88; zuletzt
aufgerufen am ). Ob es sich auf privater Ebene bei den gewährten
Zinsen um Kapitalerträge oder um sonstige Einkünfte handelt, ist hingegen nicht
abschließend geklärt. Das BMF ordnet Ertr...BStBl 2022 I S. 668
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