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Umsatzsteuer | Tauschähnlicher Umsatz in der Entsorgungsbranche
Das BMF hat sich zum tauschähnlichen Umsatz in der Entsorgungsbranche geäußert und den UStAE in Abschnitt 3.16 Abs. 1 angepasst (, NWB VAAAJ-83255).
Hintergrund: Ein Tausch oder tauschähnlicher Umsatz liegt vor, wenn zwischen dem Unternehmer und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, das einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung und Entgelt begründet, so dass das Entgelt als Gegenwert für die Leistung anzusehen ist und das Entgelt in einer Lieferung oder sonstigen Leistung des Leistungsempfängers besteht.
Der BFH hat entschieden, dass lediglich eine vom Unternehmer erbrachte Entsorgungsdienstleistung vorliegt, wenn ein Unternehmer gefährlichen Abfall zum ausschließlichen Zweck der gesetzlich angeordneten E...