Behandlung von Kraftstofflieferungen im Rahmen eines
Tankkartensystems
Carsten
Timm
Mit dem nimmt sich das BMF der umsatzsteuerlichen Behandlung von Kraftstofflieferungen im Rahmen eines Tankkartensystems an und ändert den UStAE in Abschnitt 1.1 Abs. 5 entsprechend.
I. Hintergrund
Im Anschluss an das „Auto Lease Holland“ hat der , zu Leistungsbeziehungen bei Kraftstofflieferungen an Kraftfahrzeug-Leasingnehmer für Rechnung des Leasingnehmers entschieden. Der BFH kam in seinem Urteil aus 2003 zu dem Ergebnis, dass keine Kraftstofflieferung des Leasinggebers an den Leasingnehmer vorliegt, wenn ein Leasingnehmer das geleaste Fahrzeug bei Tankstellen mittels einer Kreditkarte des Leasinggebers für Rechnung des Leasinggebers betankt. Das BMF hat folgend mit IV B 7 – S 7100 - 125/04, BStBl 2004 I S. 605 zu der Rechtsprechung Stellung genommen und Kriterien zur Abgrenzung von Reihengeschäften und Finanzdienstleistungen im Kfz-Leasingsbereich entwickelt. Zwischenzeitlich hat der „Vega International Car Transport und Logistic“ jedoch entschieden, dass in der Bereitstellung von Tankkarten durch ein...
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