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SV-Status | Statusbeurteilung eines Physiotherapeuten
Die Regelungen des Leistungserbringungsrechts (vgl. §§ 124 f. SGB V) sind bei der Statusbeurteilung eines Physiotherapeuten von besonderer Bedeutung. Hat dieser keine Zulassung als Leistungserbringer, so ist dies bei der Gewichtung der Indizien als wesentlich zu berücksichtigen.
Im vorliegenden Fall hatte allein der eine Praxis für Osteopathie und Physiotherapie betreibende „Auftraggeber“ im streitigen Zeitraum eine Zulassung zur Leistungserbringung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen. Nur er war berechtigt, die erbrachten Leistungen der Physiotherapeutin, deren sozialversicherungsrechtlicher Status geklärt werden soll, gegenüber den Leistungsträgern abzurechnen und damit zu erbringen. Innerhalb dieser Struktur, die einem detaillierten Qualitätsmanagement unterliegt, hat die Physi...