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Arbeitsverhältnis | Im Nicht-EU-Ausland erstellte AU
Der Beweiswert einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kann erschüttert sein, wenn nach der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung des zu würdigenden Einzelfalls Umstände vorliegen, die zwar für sich betrachtet unverfänglich sein mögen, in der Gesamtschau aber ernsthafte Zweifel am Beweiswert der Bescheinigung begründen.
Einer solchen AU kommt grds. der gleiche Beweiswert wie einer in Deutschland ausgestellten Bescheinigung zu, wenn sie erkennen lässt, dass der ausländische Arzt zwischen einer bloßen Erkrankung und einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankheit unterschieden hat. Begründen die Gegebenheiten in einer Gesamtschau allerdings ernsthafte Zweifel am Beweiswert der AU, trägt der Arbeitnehmer die volle Darlegungs- und Beweislast für da...