Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Insolvenzverfahren | Rentenversicherungsträger ist kein Insolvenzgläubiger
Sofern sich ein Betriebsprüfungsbescheid auf einen vor Eröffnung eines Insolvenzplanverfahrens abgeschlossenen Beschäftigungszeitraum bezieht, handelt es sich bei den von Gesetzes wegen entstandenen Beitragsforderungen, die die Einzugsstelle geltend zu machen hat, um Insolvenzforderungen (vgl. § 38 InsO), die der Insolvenzplanquote unterliegen. Der insoweit vorab ergehende Grundlagenbescheid des Rentenversicherungsträgers muss sich dagegen auf keine Quote beschränken.
Insolvenzrechtliche Regelungen stehen hier der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Betriebsprüfungsbescheids nicht entgegen. Das geprüfte Unternehmen unterlag im Zeitraum [...] einem Insolvenzplanverfahren (§§ 217–269 InsO). Der rechtskräftig bestätigte Insolvenzplan sah für die Insolvenzgläubiger zunächst eine Quote von 11 % vor. Mi...