Die Eltern des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) übertrugen ihm durch notariell beurkundeten Vertrag vom 17. Februar 1986 "zur Erleichterung der künftigen Auseinandersetzung über ihr Vermögen" einen zuvor von ihnen selbst bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betrieb. Der Vater des Klägers war seinerzeit 62 Jahre alt. Der Kläger verpflichtete sich, seinen Eltern bis zum Tode des Längstlebenden eine wertgesicherte, gemäß § 323 der Zivilprozeßordnung abänderbare Rente in Höhe von 400 DM monatlich zu zahlen und sie auf Lebenszeit entsprechend ihren bisherigen Bedürfnissen zu unterhalten, sie zu pflegen und ihnen Wohnung, Kost, Licht, Heizung und alles zum Leben Notwendige zu gewähren, wie sie es bisher gewöhnt waren und wie es die Umstände jeweils erfordern. Als Wohnung wurde den Eltern ein Zimmer in dem übergebenen Hofgebäude zugewiesen. Ihnen steht ferner die Mitbenutzung weiterer Räume in diesem Gebäude zu.
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