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Online-Nachricht - Dienstag, 04.02.2025

Schenkungsteuer | Anforderungen an einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (FG)

Für die Frage, ob die Rückausnahme des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 ErbStG greift und folglich ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt, ist darauf abzustellen, ob der Hauptzweck des Betriebes in der Vermietung von Wohnungen besteht, dessen Erfüllung einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erfordert. Maßgeblich ist deshalb die Art und Weise der Vermietungstätigkeit als solcher (; Revision zugelassen).

Hintergrund: Die Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens sind in § 13b Abs. 4 Nr. 1 bis 5 ErbStG abschließend aufgezählt. Maßgebend für die Einordnung von Wirtschaftsgütern als Verwaltungsvermögen sind die Verhältnisse am Stichtag der Entstehung der Steuer (§ 9 Abs. 1 ErbStG). Insbesondere gehören dazu Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke und Grundstücksteile, § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 ErbStG. § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG enthält eine ...

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