Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Einkünften aus
Kapitalvermögen – Ausfall eines unverzinslichen
Gesellschafterdarlehens – Geltung des Gesamtbetrachtungsansatzes für
mittelbare Beteiligung an Kapitalgesellschaften
Leitsatz
Der bei endgültigem Ausfall eines Gesellschafterdarlehens für die Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht aus Kapitalvermögen
geltende Gesamtbetrachtungsansatz, d. h. die Einbeziehung aller aus der Beteiligung erzielten Einkünfte einschließlich Wertsteigerungen
und Ausschüttungen, findet für die mittelbare Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft keine Anwendung.
Bei der gebotenen Einzelbetrachtung widerlegt daher die Unverzinslichkeit der Darlehensvergabe durch einen mittelbar beteiligten
Gesellschafter die Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht.
Entsprechendes gilt für den Ausfall von Regressforderungen aus unentgeltlich übernommenen Bürgschaften.
Fundstelle(n): AAAAJ-84179
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 27.09.2024 - 3 K 3054/20 E
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