Fallsammlung Einkommensteuer
27. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kapitel 13: Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger
Vorbemerkungen
Ein beschränkt Steuerpflichtiger (§ 1 Abs. 4 EStG) wird nur mit den inländischen Einkünften, die in § 49 EStG abschließend aufgezählt sind, zur Einkommensteuer herangezogen. Hierzu gehören alle Einkunftsarten, die auch in § 2 EStG aufgezählt sind; an das Vorliegen der Steuerpflicht werden jedoch noch weitere, besondere Voraussetzungen geknüpft. Ob es sich um steuerpflichtige inländische Einkünfte handelt, ist für die einzelnen Einkunftsarten jeweils verschieden geregelt. Bei der Beurteilung der entsprechenden Voraussetzungen ist nur auf die im Inland vorliegenden Merkmale abzustellen; die Verhältnisse im Ausland sind gem. § 49 Abs. 2 EStG grds. außer Betracht zu lassen (sog. „isolierende Betrachtungsweise“).
Fall 320
Einkünfte aus inländischem Gewerbebetrieb und aus Vermietung und Verpachtung
Sachverhalt:
Der Sudanese Ali Demir (D) unterhält in Stuttgart ein Auslieferungslager für algerische Weine in einem Gebäude, das ihm selbst gehört. Das Lager verwaltet ein Angestellter. Die meisten Geschäftsabschlüsse werden vom Ausland aus getätigt, nach Stuttgart kommt D nur sehr selten. Die Auslieferung wird von dem Angestellten organisiert, der ab und zu auch kleinere Geschäf...