Suchen
Manuel Edinger, David Jauch, Hans Walter Schoor

Fallsammlung Einkommensteuer

27. Aufl. 2025

ISBN der Online-Version: 978-3-482-01915-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-67347-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Fallsammlung Einkommensteuer (27. Auflage)

Kapitel 9: AfA

Fall 138

Abschreibungsbeginn
Sachverhalt:

A betreibt eine Drogerie. Im September 2023 hat er bei einem Kfz-Händler einen Pkw bestellt, der am ausgeliefert wurde. Die Anschaffungskosten des Pkws betrugen 30.000 €. A bezahlte die auf den datierte Rechnung noch im Dezember 2023 per Scheck, durch den sein Konto am belastet wurde. Der Pkw, der fortan zum Betriebsvermögen gehört, wurde am auf A zugelassen und soll erst ab dem Jahr 2024 abgeschrieben werden (§ 7 Abs. 1 EStG).

Aufgabe

Darf A den Pkw erst ab dem Jahr 2024 abschreiben?

Lösung

Die planmäßige Abschreibung bzw. AfA (§ 253 Abs. 3 HGB und § 7 Abs. 1 EStG) beginnt grds. mit der Anschaffung des betreffenden Wirtschaftsguts. Das Jahr der Anschaffung ist das Jahr der Lieferung (§ 9a EStDV). Die Ingebrauchnahme des Wirtschaftsguts ist nicht Voraussetzung für die Inanspruchnahme der AfA, da auch ein nicht in Gebrauch stehendes Wirtschaftsgut, wenn schon keiner technischen, so immerhin bereits einer wirtschaftlichen Abnutzung fähig ist (, BStBl 1977 II S. 708). Auf den zeitlichen Beginn der effektiven Nutzung kommt es somit nicht an. Ebenso ist es für den Beginn der AfA unerheblich, ob das Anlagegut bereits bezahlt ist oder nich...

Fallsammlung Einkommensteuer

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.