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Online-Nachricht - Freitag, 31.01.2025

Gesetzgebung | Neuregelungen im Februar 2025 (Bundesregierung)

KI-Systeme, die Grundrechte verletzen, dürfen nicht eingesetzt werden. Die KI-Verordnung der EU ist die weltweit erste umfassende gesetzliche Regelung für Künstliche Intelligenz. Über diese Änderung im Februar informiert die Bundesregierung.

Künstliche Intelligenz sicher anwenden

Der Einsatz von KI-Systemen bringt einige Vorteile. Dennoch müssen Grundrechte, Sicherheit und Gesundheit bewahrt werden. Die KI-Verordnung der EU verbietet deshalb bestimmte Arten von Anwendungen, die Grundrechte verletzen. Das schließt KI-Systeme ein, die eingesetzt werden können, um das Verhalten von Personen gezielt zu beeinflussen. Auch KI-basierte Emotionserkennung am Arbeitsplatz, ungezielte Auswertung von Gesichtsbildern oder Bewertung des sozialen Verhaltens gehören zu den verbotenen Praktiken.

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Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. (lb)

Fundstelle(n):
HAAAJ-84103