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Beendigung der Gesellschafterstellung in der GmbH – Varianten, Methoden, Stolperfallen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 388In der Beratungspraxis muss gelegentlich die Stellung eines GmbH-Gesellschafters beendet oder der Gesellschafterbestand verändert werden. Nicht immer ist die schlichte Anteilsveräußerung opportun oder möglich. Die denkbaren Alternativen sind mitunter aber mit gesellschaftsrechtlichen Hindernissen verbunden.
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Überblick über mögliche Beendigungsgründe
Aus dem Innehaben eines Geschäftsanteils folgt die Mitgliedschaft in der Gesellschaft. Anders als im Personengesellschaftsrecht ist es möglich, mehrere Geschäftsanteile zu halten. Nur beim Verlust sämtlicher Anteile endet auch die Mitgliedschaft des betreffenden Gesellschafters.
[i]Abtretung, Kaduzierung, Preisgabe, Einziehung, Ausschluss und AustrittNeben der Abtretung kommen in Betracht die Kaduzierung (§ 21 GmbHG) als Verlusterklärung bezüglich des Geschäftsanteils gegenüber dem Gesellschafter durch die Gesellschaft, die Preisgabe (sog. Abandon; § 27 GmbHG) als Aufgabeerklärung des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft oder die Einziehung des Geschäftsanteils (sog. Amortisation; § 34 GmbHG), die unmittelbar eine Zerstörung des Anteils bewirkt. Als weitere Beendigungsgründe ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung sind der Ausschluss und der Austritt aus der G...