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Einkommensteuer | Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio sind keine agB (BFH)
Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio erwachsen dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig und sind daher nicht nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Klägerin ist körperlich beeinträchtigt. Zur Behandlung der zunehmend schmerzhaften Bewegungseinschränkungen sowie zur funktionellen Verbesserung und Schmerzreduktion wurde ihr im Streitjahr 2018 ein Funktionstraining in Form von Wassergymnastik ärztlich verordnet. Die Krankenkasse der Klägerin übernahm die Kosten hierfür.
Zunächst führte di...