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Insolvenzverfahren | Begründung von Masseverbindlichkeiten
Die von der Schuldnerin nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Rahmen der Eigenverwaltung begründeten rechtsgeschäftlichen Verbindlichkeiten stellen Masseverbindlichkeiten dar. Diese werden wirksam begründet, wenn der Geschäftsführer der Schuldnerin im Rahmen der Betriebsfortführung deren Mitarbeiter weiter für das Tagesgeschäft und damit verbundene Geschäftsabschlüsse einsetzt und diese im Rahmen der ihnen erteilten Vertretungsmacht handeln. Es handelt sich dann um eigene Rechtshandlungen des Geschäftsleiters im Rahmen der Eigenverwaltung.
Der Geschäftsleiter ist verpflichtet, bei Begründung einer Verbindlichkeit zu prüfen, ob die Masse zu ihrer Erfüllung voraussichtlich ausreichen wird (§ 61 InsO entsprechend). Haftungsgrund ist damit die fehlende Vergewisserung über die Erfüll...