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Zulässiges Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an Rechtsanwaltsgesellschaften
[i]EuGH urteilt zur Rechtslage vor der BRAO-Reform im Jahr 2022Nach Ansicht des ) war das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft jedenfalls nach dem bis zur Reform der BRAO im Jahr 2022 geltenden Recht zulässig. Der Bayerische AGH hatte Zweifel an der Zulässigkeit des sog. Fremdbesitzverbots und hat den EuGH zur Vereinbarkeit der Regelung mit dem Unionsrecht befragt. Hintergrund des Ersuchens war die Klage einer deutschen Rechtsanwaltsgesellschaft gegen einen Bescheid der RAK München v. , mit dem ihre Zulassung zur Rechtsanwaltschaft widerrufen wurde. Eine österreichische Gesellschaft mit beschränkter Haftung hatte Geschäftsanteile an der Rechtsanwaltsgesellschaft zu rein finanziellen Zwecken erworben. Da nach der Reform der BRAO eine gewisse Lockerung der Sozietätsfähigkeit eingetreten ist, die BRAO eine berufliche Verbindung von Rechtsanwälten mit Gewerbetreibenden oder die rein finanzielle Beteiligung an einer Rechtsanwaltsgesellschaft hingegen weiterhin nicht vorsieht, kann der EuGH auch zur aktuellen Rechtslage erneut angerufen werden.
[i]DStV e. V. begrüßt das UrteilDas Gericht hat jedenfalls ein Verbot für gerechtfertigt gehalten, um die anwaltliche Unabh...