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Der Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher – einfach mal alles ankreuzen? – Teil 3
Teil 3 der Reihe beschäftigt sich mit der Vermögensauskunft, die der Schuldner auf Antrag des Gläubigers abzugeben hat.
Die Vermögensauskunft
Die Vermögensauskunft – was ist das überhaupt? Die Abgabe der Vermögensauskunft ist in der ZPO, § 802c, geregelt. Bis Ende 2012 trug die Vermögensauskunft (VA) noch die Bezeichnung „eidesstattliche Versicherung“ (noch früher: „Offenbarungseid“).
Gleicht der Schuldner eine titulierte Geldforderung nicht freiwillig aus, hat der Gläubiger die Möglichkeit, die Abgabe einer Vermögensauskunft durch den Schuldner zu verlangen. Hierbei muss der Schuldner anhand eines amtlichen Formulars seine Vermögensverhältnisse offenlegen, d. h. neben seinen persönlichen Daten wie Name, Vorname, evtl. Geburtsname, Geburtsdatum und -ort, Familienstand etc. muss der Schuldner sämtliche ihm gehörenden Vermögensgegenstände benennen und auch bestehende Forderungen gegen Dritte angeben.
Die entsprechenden Angaben hat der Schuldner gegenüber dem Gerichtsvollzieher zu erteilen. Der Gerichtsvollzieher nimmt die Angaben in das amtliche Formular auf. Abschließend muss der der Schuldner zu Protokoll an Eides statt versichern, dass er die Angaben nach...