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Insolvenzprophylaxe mittels Finanz- und Liquiditätsplanung
Aufstellung und Analyse eines Finanzplans anhand eines Praxisbeispiels
Die Insolvenz markiert häufig das Ende der Unternehmenstätigkeit. Eine frühzeitige Insolvenzprophylaxe ist deshalb von zentraler Bedeutung. „Frühzeitig“ impliziert einen Zeitpunkt, an dem noch wirksame Gegensteuerungsmaßnahmen ergriffen werden können. In diesem Rahmen berechtigt der Tatbestand der drohenden Zahlungsunfähigkeit den Schuldner, Insolvenz zu beantragen mit dem Ziel, wirksame Gegensteuerungsmaßnahmen zu ergreifen. Ein entsprechender Nachweis muss auf Basis der Finanz- und Liquiditätsplanung geführt werden. In diesem Beitrag werden die Anforderungen des einschlägigen IDW S 11 mit den allgemeinen betriebswirtschaftlichen Grundlagen an die Finanz- und Liquiditätsplanung verbunden und synoptisch dargestellt sowie mögliche Handlungsoptionen des Finanzmanagements aufgezeigt.
Der Finanz- und Liquiditätsplanung kommt im Rahmen der Insolvenzprophylaxe eine überragende Bedeutung zu.
Sie erfordert dabei eine Simultanplanung, da alle sonstigen betrieblichen Teilpläne in diese einfließen und Änderungen jeglichen Teilplans eine Änderung der Finanzplanung bedingen.