Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mobilitätsbudget
Arbeitgeber sollten die Möglichkeit erhalten, die Lohnsteuer auf ein Mobilitätsbudget für die außerdienstliche, steuerpflichtige Nutzung von Mobilitätsleistungen in Form eines Sachbezugs oder Zuschusses pauschal mit 25 % zu erheben. Dies sollte nur gelten, soweit das Mobilitätsbudget zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung mit 25 % sollte zudem auf einen Höchstbetrag von 2400 € begrenzt werden.
Nach der Stellungnahme des Bundesrats zum Jahressteuergesetz 2024 ist diese Maßnahme nicht umgesetzt worden. Damit ist die Inanspruchnahme von Mobilitätsleistungen nach wie vor unter Berücksichtigung der ohnehin geltenden Steuerbefreiungs- und Pauschalierungsvorschriften zu beurteilen.