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Edelmetalle
Bei einem Edelmetall handelt es sich nicht um ein in Deutschland gültiges gesetzliches Zahlungsmittel. Bei der Hingabe von Silber oder Gold handelt es sich daher lohnsteuerlich nicht um eine Geldleistung, sondern um einen Sachbezug. Ebenfalls ein Sachbezug ist die Gewährung von Bruchteils-/Miteigentumsanteilen an Edelmetallen. Die Inanspruchnahme der monatlichen 50-€-Freigrenze ist möglich, sofern sie nicht bereits durch andere Sachbezüge ausgeschöpft worden ist.
Allerdings gibt es auch Fallgestaltungen, in denen der Arbeitgeber an den die Edelmetalle ausgebenden Dritten monatliche Zahlungen leistet, durch die der den Kaufpreis schuldende Arbeitnehmer ratierlich Goldbarren erwirbt (sog. Goldsparvertrag). Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Geldleistungen des Arbeitgebers, für die die monatliche 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge nicht in Anspruch genommen werden kann.
Demgegenüber handelt es sich bei Gutscheinen, mit denen die Arbeitnehmer Anteile an Edelmetallen beim Gutscheinaussteller erwerben können, um einen Sachbezug. Das gilt auch dann, wenn die Gutscheine auf einen Geldbetrag lauten. Es kommt zudem nicht darauf an, ob die Edelmetalle im Inland oder Ausland gelagert werde...