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BFH Urteil v. - X R 150/94

Gesetze: EStG § 10e

Leitsatz

Wer eine vermietete Wohnung anschafft, deren Mietvertrag frühestens zwei Jahre nach der Anschaffung kündbar ist, kann die nach fristgerechter Kündigung und vor dem Einzug entstandenen Renovierungskosten und Betriebskosten nicht als Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG abziehen. Durch die Weiterführung des Mietvertrags wird der für den Abzug von Vorkosten erforderliche unmittelbare Zusammenhang der Aufwendungen mit der Anschaffung gelöst (BFH-Entscheidungen vom X R 98/92 und vom X B 129/97).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 956
LAAAA-97437

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 11.02.1998 - X R 150/94 -nv-

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