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Steuerliche Auswirkungen des Selbstbestimmungsgesetzes
Mit dem am in Kraft getretenen Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (sog. Selbstbestimmungsgesetz – SBGG) v. (BGBl 2024 I Nr. 206) hat die Ampel-Koalition kurz vor ihrem Ende noch eines ihrer wichtigsten gesellschaftspolitischen Vorhaben umgesetzt. Das SBGG sieht vor, dass durch formfreie und voraussetzungslose Erklärung gegenüber dem Standesamt der Geschlechtseintrag frei gewählt werden kann und allein dieser im Rechtsverkehr maßgeblich sein soll. Somit stellt sich die Frage, ob man auf diesem Weg steuerliche Vorteile durch Wahl eines vorteilhafteren Vervielfältigers nach § 14 Abs. 1 BewG, welche auf der geschlechtsspezifischen Sterbetafel des Statistischen Bundesamts beruhen, erlangen kann.
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Maßgeblichkeit des Geschlechtseintrags auch für steuerliche Zwecke
[i]Alleinige Maßgeblichkeit des Geschlechtseintrags im Rechtsverkehr, sofern keine anderweitige gesetzliche Regelung bestehtOhne gesetzlich normierte Ausnahme ist der aktuelle Geschlechtseintrag im Personenstandsregister beim Standesamt im Rechtsverkehr und damit auch für steuerliche Zwecke maßgeblich (§ 6 Abs. 1 SBGG). Auch ein zeitlicher Zusammenhang der Änderung des Geschlechtseintrags mit z. B. einer Grundstücksschenkung unter Nie...