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Steuerliche Auswirkungen des Selbstbestimmungsgesetzes
Steuergestaltung durch Erklärungen zum Geschlechtseintrag?
Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (Selbstbestimmungsgesetz – SBGG) sieht vor, dass eine Person ihren Geschlechtseintrag ohne Angabe von Gründen oder weitere materielle Voraussetzungen ändern darf. Der Gesetzgeber bestimmt, dass der selbstgewählte Geschlechtseintrag im Rechtsverkehr maßgeblich sein soll und erkennt dabei mögliche Auswirkungen u. a. auf Register, den Wehrdienst und Quotenregelungen – aber offensichtlich nicht auf das Steuerrecht. Kann der geänderte Geschlechtseintrag zur Anwendung einer anderen geschlechtsspezifischen amtlichen Sterbetafel und somit zur Anwendung vorteilhafterer Vervielfältiger für steuerliche Zwecke, etwa beim Nießbrauch oder Leibrenten, führen?
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I. Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag
1. Entstehung
[i]Eine Vielzahl von Änderungen von Geschlechtseinträgen nach Inkrafttreten erwartetDas Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) v. (BGBl 2024 I Nr. 206), politisch und medial auch als Selbstbestimmungsgesetz bezeichnet, ist am in Kraft getreten. Es stellt eine signifikante Änderung der deutschen Gesetzgebung zur geschlechtlichen Identität dar und löst das Transsexue...BGBl 1980 I S. 1654