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RL (EU) 2025/50 Anhang II: Meldung gemäß den Artikeln 10 und 17
Anhang II: Meldung gemäß den Artikeln 10 und 17

Die zertifizierten Finanzintermediäre stellen die folgenden Informationen im entsprechenden XML-Format zur Verfügung:


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Art der Informationen
Spezifikation
A. Informationen zu der die Informationen übermittelnden Person
Name des zertifizierten Finanzintermediärs oder, sofern anwendbar, der für die Quellensteuer zuständigen Stelle
 
Europäische einheitliche Kennung (EUID), Rechtsträgerkennung (LEI) oder alternative Kennung
 
Offizielle Anschrift
 
Andere relevante Daten
Vom Quellenmitgliedstaat zugewiesene Steuer-Identifikationsnummer (TIN), sofern verfügbar, und die vom Land der steuerlichen Ansässigkeit zugewiesene TIN oder die von den Ländern der steuerlichen Ansässigkeit zugewiesenen TIN, Ausstellungsstaat/en der jeweiligen TIN

E-Mail-Adresse und Telefonnummer
Angabe, ob die Informationen gemäß Artikel 10 Absatz 3 bereitgestellt werden
Identifikation des Finanzintermediärs, bei dem es sich nicht um einen zertifizierten Finanzintermediär handelt (Name und EUID, LEI oder alternative Kennung)
B. Informationen zum Empfänger der Dividenden- oder Zinszahlung
Identifikation des Finanzintermediärs oder des Endanlegers, der die Dividenden- oder Zinszahlung erhält

Kommt die Meldeoption nach Artikel 10 Absatz 4 zur Anwendung, so gilt Folgendes: Die für die Quellensteuer zuständige Stelle oder der benannte zertifizierte Finanzintermediär ist verpflichtet, die Informationen über den Endanleger, der die Dividenden- oder Zinszahlung erhält, zu melden
 
Natürliche Person
Name, vom Quellenmitgliedstaat zugewiesene TIN, sofern verfügbar, und die vom Land der steuerlichen Ansässigkeit zugewiesene TIN oder die von den Ländern der steuerlichen Ansässigkeit zugewiesenen TIN, Ausstellungsstaat/en der jeweiligen TIN, Geburtsdatum, Anschrift
Rechtsträger
Name, vom Quellenmitgliedstaat zugewiesene TIN, sofern verfügbar, und die vom Land der steuerlichen Ansässigkeit zugewiesene TIN oder die von den Ländern der steuerlichen Ansässigkeit zugewiesenen TIN, Ausstellungsstaat/en der jeweiligen TIN, Anschrift, LEI, sofern anwendbar, EUID, sofern anwendbar

In Ermangelung einer Identifikationsnummer, Rechtsform und Datum der Gründung
Informationen zur steuerlichen Ansässigkeit (auszufüllen, wenn die Person in Abschnitt A der zertifizierte Finanzintermediär des eingetragenen Eigentümers ist)
eTRC-Überprüfungscode oder die Informationen, die in Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe b genannt sind, sofern anwendbar
Name des Landes der steuerlichen Ansässigkeit
Nummer des Depotkontos
Nummer des Kontos, auf dem die Wertpapiere vom Finanzintermediär/Anleger, der die Zahlung erhält, gehalten werden
Kontoart
Die Kontoart gemäß Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 und sonstige Konten:

A – Eigenkonto (von einem Teilnehmer des Zentralverwahrers des ursprünglichen Wertpapierregisters geführt)

B – Allgemeines Konto Dritter (von einem Teilnehmer des Zentralverwahrers des ursprünglichen Wertpapierregisters für Rechnung von Kunden geführt)

C – Einzelkonto eines Dritten (von einem Teilnehmer des Zentralverwahrers des ursprünglichen Wertpapierregisters im Namen eines Kunden geführt)

D – Detail-Registerkonto eines allgemeinen Kontos Dritter (Wertpapiere eines Kunden, die in einem allgemeinen Konto Dritter enthalten sind, das von einem Teilnehmer des Zentralverwahrers des ursprünglichen Wertpapierregisters geführt wird)

E – Gesamtkonto Dritter, außer B

F – Einzelkonto eines Wertpapierinhabers, außer D oder C

G – Sonstige Kontoart
C. Informationen zu demjenigen, von dem die Dividenden- oder Zinszahlung ausgeht
Identifikation des Finanzintermediärs, von dem der Meldende die Dividenden- oder Zinszahlung erhält

Kommt die Meldeoption nach Artikel 10 Absatz 4 zur Anwendung, so gilt Folgendes: Abschnitt C enthält Informationen zu jedem zertifizierten Finanzintermediär, der Teil der Wertpapier-Zahlungskette ist. Diese Informationen beziehen sich auf die fortlaufende Zahlungskette von Finanzintermediären.
 
Juristische Person
Name, LEI, vom Quellenmitgliedstaat zugewiesene TIN, sofern verfügbar, und die vom Land der steuerlichen Ansässigkeit zugewiesene TIN oder die von den Ländern der steuerlichen Ansässigkeit zugewiesenen TIN, Ausstellungsstaat/en der jeweiligen TIN, Anschrift, EUID, sofern anwendbar
Nummer des Depotkontos
Nummer des Kontos, auf dem die Wertpapiere vom Finanzintermediär, von dem die Zahlung ausgeht, gehalten wurden
Kontoart
Die Kontoart gemäß Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 und sonstige Konten:

A – Eigenkonto (von einem Teilnehmer des Zentralverwahrers des ursprünglichen Wertpapierregisters geführt)

B – Allgemeines Konto Dritter (von einem Teilnehmer des Zentralverwahrers des ursprünglichen Wertpapierregisters für Rechnung von Kunden geführt)

C – Einzelkonto eines Dritten (von einem Teilnehmer des Zentralverwahrers des ursprünglichen Wertpapierregisters im Namen eines Kunden geführt)

D – Detail-Registerkonto eines allgemeinen Kontos Dritter (Wertpapiere eines Kunden, die in einem allgemeinen Konto Dritter enthalten sind, das von einem Teilnehmer des Zentralverwahrers des ursprünglichen Wertpapierregisters geführt wird)

E – Gesamtkonto Dritter, außer B

F – Einzelkonto eines Wertpapierinhabers, außer D oder C

G – Sonstige Kontoart
D. Informationen zur Dividenden- oder Zinszahlung
Emittent
Name, TIN oder, falls nicht vorhanden, LEI oder EUID, offizielle Anschrift
Zentralverwahrer
Identifizierung des Zentralverwahrers des ursprünglichen Wertpapierregisters
ISIN-Nummer (Internationale Wertpapierkennnummer)
Wertpapierkennung
Art des Wertpapiers
Art der Aktie, Basiswert eines Aktienzertifikats, Anleihe
Anzahl der Wertpapiere, die einen Zahlungsanspruch begründen
Anzahl der abgewickelten Wertpapiere
Anzahl der noch abzuwickelnden Wertpapiere
Art der Zahlung
Bargeld

Aktien (Angabe, ob sie aus einer Zuteilung von eigenen Aktien des Emittenten stammen, und ISIN-Nummer)
COAF (Offizielle Kennung des Kapitalmaßnahmenereignisses) oder, falls nicht verfügbar, ausführliche Informationen zur Ausschüttung
Identifikation der Maßnahme (Dividenden-/Zinsausschüttung)
Relevante Daten
Ex-Dividenden Tag, Bestandsstichtag, Zahlungstag
Betrag der erhaltenen/zu erhaltenden Dividenden oder Zinsen und Währung
Bruttobetrag, Nettobetrag
Informationen zur Quellensteuer
Angewandter oder anzuwendender Quellensteuersatz, einbehaltener Betrag, Betrag und Satz des Aufschlags, falls anwendbar
Rechtsgrundlage des anwendbaren Quellensteuersatzes (auszufüllen, wenn die Person in Abschnitt A der zertifizierte Finanzintermediär des eingetragenen Eigentümers ist)
IBAN des Verrechnungskontos
IBAN des Kontos, auf das die Zahlung überwiesen wurde
E. Informationen zur Anwendung von Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung, denen der die Entlastung beantragende zertifizierte Finanzintermediär zu genügen hat
Informationen über die Haltedauer der zugrunde liegenden öffentlich gehandelten Aktien
Zwei Felder:

  1. für zugrunde liegende Aktien, die mehr als fünf Tage vor dem Ex-Dividenden Tag erworben wurden – Anzahl der Aktien
  2. für zugrunde liegende Aktien, die innerhalb eines Zeitraums von fünf Tagen vor dem Ex-Dividenden Tag erworben wurden – Anzahl der Aktien

    („FIFO” – First In First Out – im Falle regulärer Handelspositionen)
Informationen zur Finanzvereinbarung
Angabe, ob es Belege für eine Finanzvereinbarung im Zusammenhang mit zugrunde liegenden öffentlich gehandelten Aktien gibt, die am Ex-Dividenden Tag noch nicht abgewickelt, abgelaufen oder anderweitig beendet war
Für zugrunde liegenden Aktien, die mit einer Finanzvereinbarung verbunden sind – Anzahl der Aktien
Für zugrunde liegenden Aktien, die nicht mit einer Finanzvereinbarung verbunden sind – Anzahl der Aktien
F. Informationen zu Transaktionen, die der Quellenmitgliedstaat gemäß Artikel 10 Absatz 2 anfordern kann
Informationen zu Transaktionen mit zugrunde liegenden Wertpapieren im Zeitraum von einem Jahr vor dem Bestandsstichtag bis einschließlich 45 Tage nach dem Bestandsstichtag
Handelstage
Vertragliche oder vereinbarte Abwicklungstermine
Tatsächliche Abwicklungstermine
Jeweilige Anzahl der Wertpapiere, die Gegenstand des Handels sind
Art der Transaktion: Kauf, Verkauf, Darlehensgeschäft, Übertragung, sonstige
G. Informationen zu Aktienzertifikaten, die der Quellenmitgliedstaat gemäß Artikel 10 Absatz 2 anfordern kann
Wenn es sich um eine Dividendenzahlung aus einem Aktienzertifikat handelt:
Name, internationale Wertpapier-Identifikationsnummer (z. B. ISIN) der Aktienzertifikate und der zugrunde liegenden Aktien
Name der Bank, bei der die zugrunde liegenden Aktien hinterlegt sind
Verhältnis Aktienzertifikate zu den zugrunde liegenden Aktien
Anzahl der vom eingetragenen Eigentümer gehaltenen Aktienzertifikate, die zum Erhalt der Dividendenzahlung berechtigen
Zahlungstag der Dividende aus einem Aktienzertifikat
Gesamtzahl der ausgegebenen Aktienzertifikate zum Bestandsstichtag
Gesamtzahl der zugrunde liegenden Aktien für alle ausgegebenen Aktienzertifikate zum Bestandsstichtag

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAJ-83645