RL (EU) 2025/50 Anhang II: Meldung gemäß den Artikeln
10 und 17
Anhang II: Meldung gemäß den Artikeln 10 und 17
Die zertifizierten Finanzintermediäre stellen die folgenden Informationen im entsprechenden XML-Format zur Verfügung:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Art der Informationen | Spezifikation |
A. Informationen zu der die Informationen übermittelnden
Person | |
Name des
zertifizierten Finanzintermediärs oder, sofern anwendbar, der für die
Quellensteuer zuständigen Stelle | |
Europäische
einheitliche Kennung (EUID), Rechtsträgerkennung (LEI) oder alternative
Kennung | |
Offizielle
Anschrift | |
Andere
relevante Daten | Vom Quellenmitgliedstaat
zugewiesene Steuer-Identifikationsnummer (TIN), sofern verfügbar, und die vom
Land der steuerlichen Ansässigkeit zugewiesene TIN oder die von den Ländern der
steuerlichen Ansässigkeit zugewiesenen TIN, Ausstellungsstaat/en der jeweiligen
TIN E-Mail-Adresse und Telefonnummer |
Angabe, ob
die Informationen gemäß Artikel 10 Absatz 3 bereitgestellt werden | Identifikation des
Finanzintermediärs, bei dem es sich nicht um einen zertifizierten
Finanzintermediär handelt (Name und EUID, LEI oder alternative Kennung) |
B. Informationen zum Empfänger der Dividenden- oder
Zinszahlung | |
Identifikation des Finanzintermediärs oder des Endanlegers, der die
Dividenden- oder Zinszahlung erhält Kommt die Meldeoption nach Artikel 10 Absatz 4 zur Anwendung, so gilt Folgendes: Die für die Quellensteuer zuständige Stelle oder der benannte zertifizierte Finanzintermediär ist verpflichtet, die Informationen über den Endanleger, der die Dividenden- oder Zinszahlung erhält, zu melden | |
Natürliche
Person | Name, vom
Quellenmitgliedstaat zugewiesene TIN, sofern verfügbar, und die vom Land der
steuerlichen Ansässigkeit zugewiesene TIN oder die von den Ländern der
steuerlichen Ansässigkeit zugewiesenen TIN, Ausstellungsstaat/en der jeweiligen
TIN, Geburtsdatum, Anschrift |
Rechtsträger | Name, vom
Quellenmitgliedstaat zugewiesene TIN, sofern verfügbar, und die vom Land der
steuerlichen Ansässigkeit zugewiesene TIN oder die von den Ländern der
steuerlichen Ansässigkeit zugewiesenen TIN, Ausstellungsstaat/en der jeweiligen
TIN, Anschrift, LEI, sofern anwendbar, EUID, sofern
anwendbar In Ermangelung einer Identifikationsnummer, Rechtsform und Datum der Gründung |
Informationen zur steuerlichen Ansässigkeit (auszufüllen,
wenn die Person in Abschnitt A der zertifizierte Finanzintermediär des
eingetragenen Eigentümers ist) | eTRC-Überprüfungscode
oder die Informationen, die in Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe b genannt sind,
sofern anwendbar |
Name des Landes der
steuerlichen Ansässigkeit | |
Nummer des
Depotkontos | Nummer des Kontos, auf
dem die Wertpapiere vom Finanzintermediär/Anleger, der die Zahlung erhält,
gehalten werden |
Kontoart | Die Kontoart gemäß
Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 und sonstige
Konten: A – Eigenkonto (von einem Teilnehmer des Zentralverwahrers des ursprünglichen Wertpapierregisters geführt) B – Allgemeines Konto Dritter (von einem Teilnehmer des Zentralverwahrers des ursprünglichen Wertpapierregisters für Rechnung von Kunden geführt) C – Einzelkonto eines Dritten (von einem Teilnehmer des Zentralverwahrers des ursprünglichen Wertpapierregisters im Namen eines Kunden geführt) D – Detail-Registerkonto eines allgemeinen Kontos Dritter (Wertpapiere eines Kunden, die in einem allgemeinen Konto Dritter enthalten sind, das von einem Teilnehmer des Zentralverwahrers des ursprünglichen Wertpapierregisters geführt wird) E – Gesamtkonto Dritter, außer B F – Einzelkonto eines Wertpapierinhabers, außer D oder C G – Sonstige Kontoart |
C. Informationen zu demjenigen, von dem die Dividenden- oder
Zinszahlung ausgeht | |
Identifikation des Finanzintermediärs, von dem der Meldende die
Dividenden- oder Zinszahlung erhält Kommt die Meldeoption nach Artikel 10 Absatz 4 zur Anwendung, so gilt Folgendes: Abschnitt C enthält Informationen zu jedem zertifizierten Finanzintermediär, der Teil der Wertpapier-Zahlungskette ist. Diese Informationen beziehen sich auf die fortlaufende Zahlungskette von Finanzintermediären. | |
Juristische
Person | Name, LEI, vom
Quellenmitgliedstaat zugewiesene TIN, sofern verfügbar, und die vom Land der
steuerlichen Ansässigkeit zugewiesene TIN oder die von den Ländern der
steuerlichen Ansässigkeit zugewiesenen TIN, Ausstellungsstaat/en der jeweiligen
TIN, Anschrift, EUID, sofern anwendbar |
Nummer des
Depotkontos | Nummer des Kontos, auf
dem die Wertpapiere vom Finanzintermediär, von dem die Zahlung ausgeht,
gehalten wurden |
Kontoart | Die Kontoart gemäß
Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 und sonstige
Konten: A – Eigenkonto (von einem Teilnehmer des Zentralverwahrers des ursprünglichen Wertpapierregisters geführt) B – Allgemeines Konto Dritter (von einem Teilnehmer des Zentralverwahrers des ursprünglichen Wertpapierregisters für Rechnung von Kunden geführt) C – Einzelkonto eines Dritten (von einem Teilnehmer des Zentralverwahrers des ursprünglichen Wertpapierregisters im Namen eines Kunden geführt) D – Detail-Registerkonto eines allgemeinen Kontos Dritter (Wertpapiere eines Kunden, die in einem allgemeinen Konto Dritter enthalten sind, das von einem Teilnehmer des Zentralverwahrers des ursprünglichen Wertpapierregisters geführt wird) E – Gesamtkonto Dritter, außer B F – Einzelkonto eines Wertpapierinhabers, außer D oder C G – Sonstige Kontoart |
D. Informationen zur Dividenden- oder
Zinszahlung | |
Emittent | Name, TIN oder, falls
nicht vorhanden, LEI oder EUID, offizielle Anschrift |
Zentralverwahrer | Identifizierung des
Zentralverwahrers des ursprünglichen Wertpapierregisters |
ISIN-Nummer
(Internationale Wertpapierkennnummer) | Wertpapierkennung |
Art des
Wertpapiers | Art der Aktie, Basiswert
eines Aktienzertifikats, Anleihe |
Anzahl der
Wertpapiere, die einen Zahlungsanspruch begründen | Anzahl der abgewickelten
Wertpapiere |
Anzahl der noch
abzuwickelnden Wertpapiere | |
Art der
Zahlung | Bargeld Aktien (Angabe, ob sie aus einer Zuteilung von eigenen Aktien des Emittenten stammen, und ISIN-Nummer) |
COAF
(Offizielle Kennung des Kapitalmaßnahmenereignisses) oder, falls nicht
verfügbar, ausführliche Informationen zur Ausschüttung | Identifikation der
Maßnahme (Dividenden-/Zinsausschüttung) |
Relevante
Daten | Ex-Dividenden Tag,
Bestandsstichtag, Zahlungstag |
Betrag der
erhaltenen/zu erhaltenden Dividenden oder Zinsen und Währung | Bruttobetrag,
Nettobetrag |
Informationen zur Quellensteuer | Angewandter oder
anzuwendender Quellensteuersatz, einbehaltener Betrag, Betrag und Satz des
Aufschlags, falls anwendbar |
Rechtsgrundlage des
anwendbaren Quellensteuersatzes (auszufüllen, wenn die Person in
Abschnitt A der zertifizierte Finanzintermediär des eingetragenen Eigentümers
ist) | |
IBAN des
Verrechnungskontos | IBAN des Kontos, auf das
die Zahlung überwiesen wurde |
E. Informationen zur Anwendung von Maßnahmen zur
Missbrauchsbekämpfung, denen der die Entlastung beantragende zertifizierte
Finanzintermediär zu genügen hat | |
Informationen über die Haltedauer der zugrunde liegenden öffentlich
gehandelten Aktien | Zwei
Felder:
|
Informationen zur Finanzvereinbarung | Angabe, ob es Belege für
eine Finanzvereinbarung im Zusammenhang mit zugrunde liegenden öffentlich
gehandelten Aktien gibt, die am Ex-Dividenden Tag noch nicht abgewickelt,
abgelaufen oder anderweitig beendet war |
Für zugrunde liegenden
Aktien, die mit einer Finanzvereinbarung verbunden sind – Anzahl der
Aktien | |
Für zugrunde liegenden
Aktien, die nicht mit einer Finanzvereinbarung verbunden sind – Anzahl
der Aktien | |
F. Informationen zu Transaktionen, die der
Quellenmitgliedstaat gemäß Artikel 10 Absatz 2 anfordern kann
| |
Informationen zu Transaktionen mit zugrunde liegenden Wertpapieren
im Zeitraum von einem Jahr vor dem Bestandsstichtag bis einschließlich 45 Tage
nach dem Bestandsstichtag | Handelstage |
Vertragliche oder
vereinbarte Abwicklungstermine | |
Tatsächliche
Abwicklungstermine | |
Jeweilige Anzahl der
Wertpapiere, die Gegenstand des Handels sind | |
Art der Transaktion:
Kauf, Verkauf, Darlehensgeschäft, Übertragung, sonstige | |
G. Informationen zu Aktienzertifikaten, die der
Quellenmitgliedstaat gemäß Artikel 10 Absatz 2 anfordern kann
| |
Wenn es sich
um eine Dividendenzahlung aus einem Aktienzertifikat handelt: | Name, internationale
Wertpapier-Identifikationsnummer (z. B. ISIN) der Aktienzertifikate und der
zugrunde liegenden Aktien |
Name der Bank, bei der
die zugrunde liegenden Aktien hinterlegt sind | |
Verhältnis
Aktienzertifikate zu den zugrunde liegenden Aktien | |
Anzahl der vom
eingetragenen Eigentümer gehaltenen Aktienzertifikate, die zum Erhalt der
Dividendenzahlung berechtigen | |
Zahlungstag der
Dividende aus einem Aktienzertifikat | |
Gesamtzahl der
ausgegebenen Aktienzertifikate zum Bestandsstichtag | |
Gesamtzahl der zugrunde
liegenden Aktien für alle ausgegebenen Aktienzertifikate zum
Bestandsstichtag |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAJ-83645