Umsatzsteuer | Umsatzsteuerliche Behandlung von Kraftstofflieferungen im Rahmen eines Tankkartensystems (BMF)
Die im BStBl I S. 605, zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Kraftstofflieferungen im Kfz Leasingbereich enthaltenen Kriterien zur Abgrenzung von Reihengeschäft und Finanzdienstleistung sind auch auf die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Umsätzen im Tankkartengeschäft anzuwenden ().
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Der (BStBl II 2004 S. 571) im Anschluss an das (BStBl II 2004 S. 573) zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der Leistungsbeziehungen bei Kraftstofflieferungen an Kraftfahrzeug-Leasingnehmer entschieden.
Mit - IV B 7 – S 7100 – 125/04 hat die Finanzverwaltung zu dieser Rechtsprechung Stellung genommen. Dieses Schreiben enthält Kriterien zur Abgrenzung von Reihengeschäft und Finanzdienstleistung im Kfz-Leasingbereich.
Nunmehr hat sich der EuGH in seinem Urteil v. mit der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Umsätzen im Tankkartengeschäft befasst. Dabei hat er die Erwägungen, die seinem Urteil vom zugrunde liegen, auf die umsatzsteuerrechtliche Behandlung dieser Umsätze übertragen.
Im Ergebnis sind die im BStBl I S. 605, zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Kraftstofflieferungen im Kfz Leasingbereich enthaltenen Kriterien zur Abgrenzung von Reihengeschäft und Finanzdienstleistung auch auf die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Umsätzen im Tankkartengeschäft anzuwenden. In dem UStAE wurde ein entsprechender Hinweis aufgenommen.
Das BMF-Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (lb)
Fundstelle(n):
QAAAJ-83582