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EuGH 19.12.2024 C-531/23, NWB 4/2025 S. 223

Arbeitsverhältnis | Arbeitszeiterfassung für Hausangestellte

Arbeitgeber von Hausangestellten müssen ein System einrichten, mit dem deren tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.

Anmerkung:

Im Jahr 2019 hatte der EuGH die damals geltende spanische Regelung zur Arbeitszeiterfassung und deren Auslegung durch die nationalen Gerichte für unvereinbar mit der Richtlinie über die Arbeitszeitgestaltung erklärt. Im Anschluss an dieses Urteil hat der spanische Gesetzgeber den Arbeitgebern die Verpflichtung auferlegt, ein solches System einzurichten. Die aktuelle spanische Regelung zur Arbeitszeiterfassung befreit bestimmte Arbeitgeber, darunter Haushalte, von der Verpflichtung, die von ihren Angestellten tatsächlich geleistete Arbeitszeit aufzuzeichnen. Dies verstößt nach Ansicht des EuGH gegen die Richtlinie, soweit nicht Besonderheiten aufgrund des betreffe...

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