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NWB-BB Nr. 2 vom Seite 41

Fokus: Strafrechtliche Beihilfe durch berufstypische Handlungen

Dr. Peter Steinberg, Rechtsanwalt, FAStR, FAStrafR, Dipl.-Finw. (FH)

Der BGH hatte darüber zu urteilen, ob eine Steuerberaterin, die wegen ihrer steuerlichen Beratung zu einer Beihilfe zum Betrug verurteilt wurde, auch zu einem Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung herangezogen werden kann (, NWB GAAAJ-80091). Lesen Sie im Folgenden, warum der BGH das abweisende Urteil des Berufungsgerichts aufhob und im Rahmen der Beurteilung des Gehilfenvorsatzes eine Gesamtwürdigung der vorhandenen Indizien verlangt.

Sachverhalt

Die Beklagte war eine Steuerberaterin, die seit 2011 ein Unternehmen beriet, welches nach eigenen Angaben hauptsächlich im Bereich der Vermietung von elektronischen Datenspeichern (sogenannte Storagesysteme) an gewerbliche und staatliche Nutzer tätig war. Kapitalanleger konnten in dieses Geschäftsmodell investieren. Sie sollten regelmäßig Mietzahlungen und zum Schluss der zwischen 12- und 36-monatigen Dauer der Verträge eine Schlusszahlung erhalten. Als Rendite wurden 8 bis 12 % in Aussicht gestellt. Die BaFin stellte fest, dass es sich bei dem Geschäftsmodell um ein unerlaubtes Einlagegeschäft handelte, sodass die Verträge rückabgewickelt werden mussten.

Die Beklagte heirate...

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