1. Die Anforderungen der steuerlichen Rechtsprechung des BFH an die steuerliche Anerkennung von Arbeitsverträgen unter nahen Angehörigen stellen nicht ungeschriebene Merkmale des steuergesetzlichen Tatbestandes, sondern Beweiswürdigungsregeln dar.
2. Wird ein Arbeitsvertrag zwischen Angehörigen nicht durchgeführt, darf dafür nicht ein steuerlicher Ausgleich durch Berücksichtigung tatsächlich geleisteter Zahlungen als außergewöhnliche Belastung gewährt werden.
3. Eine steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an die Kinder des Steuerpflichtigen nach § 33a Abs. 1 EStG kommt nicht in Betracht, wenn dieser bewußt davon abgesehen hat, über die Mitarbeit seiner Kinder in seinem Betrieb einen Arbeitsvertrag zu schließen und durchzuführen. Die rechtliche Beurteilung hat von dem Verhalten des Steuerpflichtigen auszugehen, auch wenn dieses zu einem vermeidbaren steuerlichen Ergebnis führt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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