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Aktuelle Entwicklungen bei der Unternehmensbesteuerung in Ungarn
Einführung der Mindeststeuer nach Pillar Two
Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung wurde in Ungarn durch das Mindeststeuergesetz ab dem Jahr 2024 eingeführt. Es handelt sich um die größte Änderung der Ertragsbesteuerung ungarischer Unternehmen in den letzten Jahren. Unternehmen müssen sich nun mit einem vollkommen neuen und teilweise hochkomplexen Regelwerk auseinandersetzen. Betroffene Unternehmen haben mit umfassenden und ressourcenintensiven Compliance-Verpflichtungen zu rechnen. Um richtige Entscheidungen hinsichtlich der neuen Steuer treffen zu können, sollten auch die diesbezüglichen Rechnungslegungsänderungen berücksichtigt werden.
Eines der wichtigsten Elemente des Mindeststeuergesetzes in Ungarn ist die anerkannte inländische Ergänzungssteuer (QDMTT), die abweichend von der Hauptregel auf Grundlage des Jahresabschlusses der ungarischen Gruppenmitglieder nach dem Rechnungslegungsgesetz oder den IFRS und nicht auf der Grundlage des endgültigen Konzernabschlusses der ausländischen Muttergesellschaft berechnet wird.
Die Mindeststeuerregelungen enthalten eine Reihe von Ausnahmen und Erleichterungen, z. B. die CbCR Safe Harbour-Regeln oder den Freibetrag für wirtschaftlich substanzielle Tätigkeiten (SBIE).
Eine weitere Besonderheit der ungarischen Regelungen besteht darin, dass sie eindeutig festlegen, dass als erfasste anerkannte Steuern neben der Körperschaftsteuer z. B. auch die lokale Gewerbesteuer in die Ermittlung der effektiven Steuerbelastung einbezogen werden kann.