Einreihung; Tarifierung; Umsatzsteuersatz; Ware
Rechtsfrage
Lieferung von Tierbestandteilen - Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes:
Führt die Trocknung von Pferde-, Straußenknie-, Hirsch- und Straußensehnen sowie Straußenmägen zu einer Zubereitung und damit zu einer Einreihung in Kapitel 23 KN oder sind Kauartikel für Haustiere in Form getrockneter Pferde-, Straußenknie-, Hirsch- und Straußensehnen sowie Straußenmägen als genießbare Schlachtnebenerzeugnisse in Position 0210 KN einzuordnen bzw. aufgrund der Nennung von Sehnen unabhängig von ihrer Genießbarkeit stets in Kapitel 5 KN zu erfassen?
Findet die -getrocknete Schweineohren betreffende- Einreihungsverordnung (EG) Nr. 1125/2006 der Kommission vom auch für andere, hier streitgegenständliche Waren entsprechend Anwendung?
Gesetze: UStG § 12 Abs 2 Nr 1, UStG Nr 37 Anl 2, UStG Nr 2 Anl 2, KN Pos 2309, KN Pos 0210, KN Pos 0511
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.01.2025):
Zulassung: durch BFH
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
ZAAAJ-83433