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BFH  - VII R 19/24 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Einreihung; Tarifierung; Umsatzsteuersatz; Ware

Rechtsfrage

Lieferung von Tierbestandteilen - Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes:

Führt die Trocknung von Pferde-, Straußenknie-, Hirsch- und Straußensehnen sowie Straußenmägen zu einer Zubereitung und damit zu einer Einreihung in Kapitel 23 KN oder sind Kauartikel für Haustiere in Form getrockneter Pferde-, Straußenknie-, Hirsch- und Straußensehnen sowie Straußenmägen als genießbare Schlachtnebenerzeugnisse in Position 0210 KN einzuordnen bzw. aufgrund der Nennung von Sehnen unabhängig von ihrer Genießbarkeit stets in Kapitel 5 KN zu erfassen?

Findet die -getrocknete Schweineohren betreffende- Einreihungsverordnung (EG) Nr. 1125/2006 der Kommission vom auch für andere, hier streitgegenständliche Waren entsprechend Anwendung?

Gesetze: UStG § 12 Abs 2 Nr 1, UStG Nr 37 Anl 2, UStG Nr 2 Anl 2, KN Pos 2309, KN Pos 0210, KN Pos 0511

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.01.2025):

Zulassung: durch BFH

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
ZAAAJ-83433