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Weitere sieben ESRS-Modulentwürfe veröffentlicht: IDW RS FAB 100
Das IDW stellt (Stand 22.11.2024) sieben neue Module zur Konsultation
Die Vorbereitungen zur Anwendung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und zur Erstellung einer ESRS-konformen Nachhaltigkeitsberichterstattung laufen bei vielen Unternehmen weiterhin auf Hochtouren. Je weiter sich die Unternehmen im Detail mit den für sie relevanten Regelungen der ESRS auseinandersetzen, desto mehr Fragen treten auf. Das IDW adressiert und beantwortet ausgewählte und besonders relevante Fragen in einer sogenannten Modulverlautbarung zu den ESRS: „IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: ESRS-Modulverlautbarung (IDW RS FAB 100)“. Jedes einzelne Modul stellt dabei eine eigenständige Aussage dar, die übergreifend in der Modulverlautbarung zusammengefasst wird. Die Module dienen dazu, Unternehmen und Nachhaltigkeitsprüfer bei der einheitlichen Interpretation und Anwendung der ESRS zu unterstützen. Um eine der Norm entsprechende und vergleichbare Berichterstellung zu fördern, orientiert sich das IDW zudem an den Verlautbarungen der EFRAG.
Die vom IDW entwickelte ESRS-Modulverlautbarung IDW RS FAB 100 unterstützt Nachhaltigkeitsprüfer und Unternehmen bei einer einheitlichen Auslegung und Anwendung der neuen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS).
Die sieben neuen Modulentwürfe adressieren sowohl zentrale Fragen zu ESRS 1 als auch Aspekte, die themenspezifische ESRS betreffen, wie z. B. die Berücksichtigung von klimabezogenen Risiken, besorgniserregenden Stoffen und Korruptionsfällen.
Zu den aktuellen sieben Modulentwürfen kann bis zum Stellung genommen werden.