Wegfall des auf einen verstorbenen Mitunternehmer entfallenden
Gewerbeverlusts einer Mitunternehmerschaft kann weder durch telelogische
Reduktion des § 10a GewStG noch durch entsprechende Anwendung des §
8c KStG oder des § 8d KStG vermieden werden.
Leitsatz
Auch die zu § 15a EStG ergangene Rechtsprechung (, BFHE 261, 101, BStBl II 2018, 527)
gibt keinen Anlass, abweichend von der bisherigen Rechtsprechung (, BFHE 173,
371, BStBl II 1994, 331; Beschluss vom VIII B 70/96, juris) im Wege der telelogischen Reduktion bei einer unentgeltlichen
Übertragung eines Mitunternehmeranteils im Wege der Erbfolge auf das Erfordernis der Unternehmeridentität im Rahmen des §
10a GewStG zu verzichten.
Die Stille Reserven -Klausel des § 8c Abs. 1 Sätze 5 und 6 KStG ist weder über § 10a Satz 10 GewStG noch analog auf die gewerbesteuerrechtlichen
Fehlbeträge von Mitunternehmerschaften anwendbar (im Anschluss an , BFHE 270,
538, BStBl II 2021, 722).
Der gewerbesteuerliche Fehlbetrag einer Mitunternehmerschaft, an der unmittelbar oder mittelbar über andere Personengesellschaften
keine Körperschaften beteiligt sind, unterfällt auch nicht dem Anwendungsbereich des in § 10a S. 11 GewStG enthaltenen Verweises
auf § 8d KStG, da der gewerbesteuerrechtliche Verweis auf § 8d KStG als Ausnahme von der körperschaftsteuerrechtlichen Verlustbeschränkung
keinesfalls weiterreichend verstanden werden kann als der gewerbesteuerrechtliche Verweis auf die körperschaftsteuerrechtliche
Verlustbeschränkung selbst.
Eine analoge Anwendung des § 8d KStG auf den Gewerbeverlust einer Mitunternehmerschaft findet mangels (für Zwecke der Gewerbesteuer)
ähnlich gelagerter Sachverhalte nicht statt; gleichsam ist eine entsprechende Anwendung in diesen Fällen mangels Vergleichbarkeit
auch gleichheitsrechtlich nicht geboten.
Fundstelle(n): PAAAJ-83338
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 04.07.2024 - 9 K 309/21
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.